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   OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98   

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https://dejure.org/1999,11507
OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98 (https://dejure.org/1999,11507)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.01.1999 - 13 U 220/98 (https://dejure.org/1999,11507)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - 13 U 220/98 (https://dejure.org/1999,11507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Stade - 8 O 32/98
  • OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1996 - II ZR 286/94

    Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot den Verpflichteten in seiner Berufsausübung nicht übermäßig beschränken und nach Ort, Zeit und Gegenstand nicht über die schutzwürdigen Interessen des Begünstigten hinausgehen (BGH, NJW-RR 1996, 741, 742 m. w. N.).

    Dir Zeitraum von 2 Jahren entspricht einer vom Bundesgerichtshof regelmäßig noch als angemessen angesehenen Schutzfrist (BGH, NJW-RR 1996, 741, 742).

  • BGH, 19.10.1993 - KZR 3/92

    "Ausscheidender Gesellschafter"; Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots zwischen

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98
    Dagegen kann bei einer darüber hinausgehenden Wettbewerbsbeschränkung ein gemeinsamer Zweck im Sinne von § 1 GWB vorliegen (BGH, NJW 1994, 384; NJW 1982, 2001).

    Soweit ein über 2 Jahre hinausgehendes Wettbewerbsverbot aus den obengenannten Gründen nicht sachlich erforderlich ist, und daher von § 1 GWB erfasst wird, lässt es sich, wie ausgeführt, auf einen unbedenklichen Zeitraum von 2 Jahren zurückführen (vgl. BGH, NJW 1994, 384, 386).

  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88

    Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98
    Dem entgegenzuwirken, war ein schutzwürdiges Interesse des Klägers (vgl. zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bei Pachtverträgen: BGH, LM § 581 Nr. 25; OLG Celle, NJW-RR 1990, 914, 915).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

    Auszug aus OLG Celle, 13.01.1999 - 13 U 220/98
    Dagegen kann bei einer darüber hinausgehenden Wettbewerbsbeschränkung ein gemeinsamer Zweck im Sinne von § 1 GWB vorliegen (BGH, NJW 1994, 384; NJW 1982, 2001).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.2015 - 22 U 37/15
    (cc) Das OLG Celle Bitte wählen Sie ein Schlagwort: OLG OLG Celle hat im Urteil vom 13.01.1999 (13 U 220/98, OLGR 1999, 319) das in einem Pachtvertrag mit einem Handels-/Handwerksunternehmen enthaltene nachvertragliche Wettbewerbsverbot zugunsten des Verpächters im Wege geltungserhaltender Reduktion von vereinbarten 5 Jahren auf eine zulässig erachtete Zeitdauer von 2 Jahren beschränkt.
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